Stallordnung


 

 

Rauchen, Feuer und offenes Licht sind im kompletten Gebäude verboten!

 

 Unbefugten Personen ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.

 

 Das Betreten und die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

      

 

Unruhe und unnötiger Lärm im Stall und den Außenbereichen sind zu vermeiden.


Die Box und die Halle sind täglich zu misten.

 

Pferdeäpfel sind auf dem ganzen Gelände sofort zu entsorgen.

     

Der Letzte der das Grundstück verlässt hat darauf zu achten, daß alle Boxen  verschlossen sind, alle Lichter ausgemacht und das Gebäude abgeschlossen ist.

 

Die ethischen Grundsätze der FN sind für alle Nutzer dieser Anlage bindend.

 

Bitte alle Gegenstände des Betriebes mit Sorgfalt behandeln und gebrauchen. Sollte mal etwas kaputt gehen, bitte sofort melden!

 

Die Arbeitsgeräte müssen nach Gebrauch ordnungsgemäß verräumt werden.

 

Der Putzplatz und die Stallgasse sind sofort nach Gebrauch, nich erst nach dem Reiten, sauber zu machen.

 

Jeder Box wird in der Sattelkammer ein Schrank zugewiesen. Auf Ordnung und Sauberkeit in der Sattelkammer ist stets zu achten. Alle herumliegenden Sachen im Stall sowie in der Sattelkammer werden eingesammelt und regelmäßig entsorgt.

 

Die Sitzecke in der Sattelkammer ist nach Gebrauch ordentlich zu hinterlassen.

 

Anordnungen des Vermieters, sowie seiner Vertretung sind unbedingt Folge zu leisten.

 

Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

 

Hunde sind auf der Anlage grundsätzlich an der Leine zu halten.

 

Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf ein Minimum zu beschränken. Es ist generell untersagt ein Shampoo zu verwenden, auch wenn auf der Packung Biologisch abbaubar steht.

 

Jeder ist für die Entsorgung des Mülls den er selbst verursacht hat verantwortlich. Das heißt wir nehmen, leere Getränkeflachen, Futterverpackungen, Dosen und ähnliches wieder mit nach Haus und entsorgen dort! Organischer Müll kann auf dem Mist. Ein Zwischenlagern des Mülls im Stall ist untersagt.

 

Für Material zur Erste-Hilfe an Pferd und Reiter hat jeder selbst zu sorgen. Notrufnummern hängen aus.

 

Für die Benutzung der Außenflächen gilt, dass nur die vom Vermieter freigegebenen Flächen in dem von Ihm vorgegebenen Zeitraum benutzt werden dürfen.

 

Das Reiten, longieren und arbeiten der Pferde auf der Grünfläche ist untersagt.

 

Wird die Box über einen längeren Zeitraum nicht genutzt so ist diese gründlich zu entmisten. Ebenso bei Kündigung der Box.

 

Diese Stallordnung ist Bestandteil des Einstellervertrages. Der Pferdebesitzer muss auch alle, die sein Pferd betreuen (z.B. Reitbeteiligungen) diesbezüglich informieren. Er ist grundsätzlich für deren Vehalten mitverantwortlich.

 

Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit mit beidseitigem Einverständis ergänzt oder geändert werden.

 

Stand Mai 2024